Als Präventionsmaßnahme anerkannt


Das Kurskonzept von „QiGong mit Ralf Neuhaus“ ist nach § 20 SGB V von der Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen durch die Zentrale Prüfstelle für Prävention (ZPP) geprüft und zertifiziert worden. Mein QiGong-Kurs erlangt somit Präventions-Status.
TeilnehmerInnen an meinen Kursen „QiGong mit Ralf Neuhaus“ können sich die Kurskosten von ihren Krankenkassen im Rahmen der jeweils gültigen Satzung anteilig, oder idealerweise voll, erstatten lassen.
Die entsprechenden Regelungen kann der Versicherte bei seiner Krankenkasse erfragen.
Die Erstattung an den Versicherten erfolgt nach Abschluss des Kurses durch die Krankenkasse.